Am 24. Mai fand die routinemässige Gartenkontrolle des Vorstands statt. Wie immer besuchten wir alle Parzellen und haben uns an der Kreativität der Pächter, der Pflanzenvielfalt und der Beobachtung tierischer Naturphänomene erfreut.
Wir immer gibt es auch Punkte, welche wir allen Pächtern mitgeben können, damit das Miteinander im Familiengartenverein weiterhin Bestand haben kann. Aus dem Vorstand sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Gehwege ausserhalb der Parzelle sind bis zur Strassenmitte von Unkraut zu befreien. Der Einsatz von Unkrautvernichter ist verboten.
- Im eigenen Garten ist die Grundstücksgrenze zum Nachbarn regelmässig von Unkraut zu befreien.
- Ohne Baubewilligung des Vorstandes dürfen auf der Pachtfläche keinerlei Bauten irgendwelcher Art (z.B. Gartenhäuser, Treibhäuser, Schutzbauten für Kulturen oder Cheminée) erstellt werden.
- Das Bewässern der Kulturen darf nur mit Giesskannen erfolgen. Der Einsatz von Schläuchen ab Netz und Wassersprengern ist nicht gestattet.
- Das Betonieren in den Gärten ist verboten. Allfällige bereits betonierte Bauten müssen bei Auflösung des Pachtvertrages zurückgebaut werden.
- Das Verbrennen von behandeltem Holz ist gesetzlich verboten. Zuwiederhandlung kann die Kündigung des Pachtvertrags zur Folge haben.
Wir danken allen Pächtern für das Befolgen dieser Punkte und freuen uns auf den kommenden Sommer!

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